AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzlicher Hinweis: (Auszug aus Wikipedia)
Unter einer Reservierung (in sog. Schweizer Hochdeutsch Reservation) versteht man im Dienstleistungssektor die rechtsverbindliche Vormerkung zu Gunsten eines Wirtschaftssubjekts für dessen Nutzung einer Dienstleistung zu einem bestimmten künftigen Termin oder Zeitraum, sodass diese während der fraglichen Zeit möglicherweise nicht mehr für andere Wirtschaftssubjekte zur Verfügung steht.
Unverbindlich ist dagegen nur die Anfrage. Rechtsverbindlichkeit bedeutet bei der Reservierung, dass bereits durch sie die in der Regel ein Vertrag zustande kommt. Typisch für Reservierungen ist, dass die Dienstleistung nicht sofort in Anspruch genommen werden soll und der Reservierende mit seiner Reservierung sicherstellen möchte, dass er die Dienstleistung zum vorgesehenen Termin in Anspruch nehmen kann. Der Reservierungsempfänger kann durch Versendung einer Reservierungsbestätigung dem Reservierenden die Reservierungsdaten und das Zustandekommen des Vertrags bestätigen. Eingehende Reservierungen werden sodann in ein Reservierungsbuch eingetragen. Gelegentlich wird anstelle der Reservierung auch der Begriff Buchung sinnverwandt benutzt.
Eine Vor-Reservierung, die nur den Dienstleister für eine vorgegebene Zeitspanne (maximal eine Woche) bindet, nennt man auch Optionsbuchung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass zunächst keine Reiseunterlagen (Tickets, Vouchers) ausgestellt werden und innerhalb dieser Frist kostenlos storniert werden darf. Sagt der Reservierende innerhalb der Frist zu, kommt der Reisevertrag zustande.
Bei der unverbindlichen Anfrage wünscht jemand eine Auskunft, ob beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum ein Einzelzimmer im Hotel verfügbar ist. Wird die Verfügbarkeit vom Hotel bejaht und der Anfragende erklärt, dass er dieses Einzelzimmer im fraglichen Zeitraum belegen möchte, kommt es zur Verbindlichkeit in Form der Reservierung. Die Reservierung ist rechtlich als Angebot gemäß § 145 BGB einzustufen, das den Reservierenden bindet. Als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung wird das Angebot mit Zugang beim Angebotsempfänger wirksam (§ 130 BGB). Der Reservierende hat es also nicht mehr in der Hand, nach Zugang das Zustandekommen eines Vertrages zu verhindern.
Für Reservierungen eignen sich insbesondere Gastronomie, Hotels, Reisen (mit Bus, Eisenbahn, Flugzeug oder Schiff) oder Veranstaltungen (Kino, Sport, Theater), insbesondere wenn knappe Kapazitäten vorhanden sind. Meist ist eine Platzreservierung möglich, die sich auf einen bestimmten Sitzplatz, ein Zimmer oder eine Kabine bezieht. Tischreservierungen in der Gastronomie sind dagegen üblicherweise nicht für einen konkreten Tisch möglich. Auch Tischreservierungen führen zu einem Vertrag, sodass der Gast für den Schaden aufkommen muss, der dem Gastwirt im Vertrauen auf die Reservierung entstanden ist (§ 311 Abs. 2 BGB), wenn der Gast trotz Reservierung nicht erscheint (englisch no–show).
Durch die Reservierung kann entweder ein Beherbergungsvertrag oder nur ein Vorvertrag geschlossen werden. Ein Vorvertrag wird angenommen, wenn z.B. ein Reiseveranstalter mit einem Beherbergungsunternehmen eine Hotelreservierung abschließt, bei der die genaue Teilnehmerzahl noch nicht feststeht. In diesem Fall folgt erst später der Abschluss des Beherbergungsvertrags. Durch eine Zimmerreservierung kann es auch sofort zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags kommen.
Eine kostenfreie oder unverbindliche Reservierung ist ambivalent, aber dennoch möglich. Es besteht dabei keinerlei Erfüllungspflicht seitens des Gastgebers oder des Veranstalters gegenüber dem Reservierenden.
Unverbindliche Reservierung:
Die kostenfreie oder unverbindliche Reservierung bindet den Veranstalter nicht an Einhaltung des erstellten Angebots. Es werden keine Kapazitäten von Fremddienstleistern wie Gastronomie, Fahrdienstleistungen oder sonstige Reisedienstleistungen bereitgehalten.
Optionsbuchungen werden maximal eine Woche zu den angebotenen Bedingungen gehalten.
Snow and Raft ist kein Reiseunternehmen.
Anmelden:
Wir senden nach schriftlicher Anmeldung unsere Bestätigung zu. Damit ist die Buchung wirksam und verbindlich. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er mit den Bedingungen von Snow and Raft einverstanden ist und das er die Anmeldung im Namen und Vollmacht der Teilnehmer abgibt.
Zahlung:
Zur Buchung wird ein Bereitstellungsgebühr (auch Bereitstellungsbetrag, Terminsicherungsbetrag, Terminsicherungsgebühr genannt) fällig, der dem Gesamtbetrag in voller Höhe angerechnet wird. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens zum Tourtag fällig. Barzahlung ist möglich.
Der Terminsicherungsbetrag dient dazu, um Material und Arbeitsleistung für den Kunden zum vereinbarten Termin und Ort bereit zu halten.
Falls der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, wird dieser Anzahlungs- oder Terminsicherungsbetrag ersatzlos einbehalten.
Kasse:
Wir führen die “offene Ladenkasse” und unterliegen nicht den Registrierkassenpflichten. Wir geben daher keine Bons und Quittungen aus. Sollte eine Rechnung oder Quittung benötigt werden, stellen wir diese nachträglich zu.
Die Leistungen von Snow and Raft sind nach § 25 UmStG auf private Zwecke ausgelegt und unterliegen daher keiner Ausweisung der Umsatzsteuer. Ist ein solcher Ausweis erwünscht, wird dies vor der Buchung individuell vereinbart.
Höhere Gewalt:
Falls der Termin wegen höherer Gewalt oder wegen behördlichen Sperrungen, oder wegen Katastrophenalarm in unserer Region abgesagt werden muss, wird der Anzahlungsbetrag, der Terminsicherungsbetrag oder der Vorvertragsbetrag des Kunden zum Ausgleich der für Snow and Raft entstandenen Kosten (Materialvorhaltung, Personalvorhaltung, Fahrdienstbuchungen ect.) herangezogen. Auf die Restforderung des Betrags wird dabei verzichtet.
Absage wegen Epidemie:
Wenn eine Ausübung der Veranstaltung aufgrund pandemischer Sperrungen unmöglich ist.
In diesem Fall hat der Teilnehmer die Möglichkeit, kostenfrei auf einen möglichen Ersatztermin innerhalb der Saison umzubuchen.
Absagen durch den Veranstalter:
Es liegt alleine im Entscheidungsbereich des Veranstalters, ob wegen Wetter oder Wasserstand die Tour geändert oder abgesagt wird. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart, welcher im Zeitrahmen zur Nachholung des Termins im Zeitrahmen innerhalb der laufenden Saison liegt.
Allgemeine Teilnahme:
Es werden keine besonderen Kenntnisse zur Teilnahme an unseren Programmen benötigt.
Alkoholisierte Personen dürfen nicht teilnehmen.
Kinder dürfen in Begleitung Ihrer Erziehungsberichtigten teilnehmen.
Befangenheitsklausel:
Der Tourteilnehmer hat sicherheitsbedingt den Anweisungen Folge zu leisten.
Personen die unter Unruhe stehen oder Unruhe verbreiten, unstimmiger Meinung (Streitigkeiten) sind und dabei die Sicherheit des Tourablaufs gefährden würden, dürfen wegen Besorgnis der Befangenheit an unseren Touren nicht teilnehmen, bzw. wird die Tour abgebrochen.
Der geleistete Tourbetrag wird ersatzlos einbehalten und nicht zurückerstattet (wegen in Anspruchnahme des Termins).
Eigenverantwortlichkeit:
Die Teilnahme an unseren Touren erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Kunden. Die Teilnehmer müssen über eine normale geistige und körperliche Gesundheit verfügen.
Jeder Teilnehmer unserer Wasseraktivitäten muss schwimmen können.
Einverständniserklärung:
Mit der Buchungszusage bzw. der Leistung eines Zahlbetrages, ungeachtet welcher Höhe, erklären sich alle Teilnehmer mit unseren AGBs einverstanden. Der Anmelder/Bucher erklärt dies stellvertretend für seine Gruppe.
Einverständnisserklärung der Erziehungsberechtigten/Eltern bei Minderjährigen
Diese ist notwendig bei Vereins- Jungend- oder Schulausflügen, wo keine Erziehungsberechtigte die Kinder /Jugendlichen begleiten
Fotos und Filmaufnahmen:
Foto- und Filmaufnahmen, die im Zusammenhang mit unseren Touren stehen, dürfen von uns zu Werbezwecken verwendet werden. Widerspruch ist vor der Veranstaltung in Schriftform einzureichen.
Gesonderte Vereinbarungen bei großen Firmenveranstaltungen und geschlossenen Gruppen, Schulklassen ect. (wenn nicht anders vereinbart):
Zur Buchung wird eine Bereitstellungsgebühr (oder auch Bereitstellungsbetrag, Terminsicherungsbetrag, Terminsicherungsgebühr oder Anzahlungsbetrag genannt) nach Zusendung der Bestätigung zur Zahlung fällig und dem Gesamtbetrag in voller Höhe angerechnet. Dieser Betrag dient dazu um Material und Arbeitsleistung für den Kunden zum vereinbarten Termin und Ort bereit zu halten. Falls der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt, wird diese Bereitstellungsgebühr ersatzlos einbehalten. Die Restzahlung muss in der Regel bis 14 Tage vor Veranstaltungstag stattfinden. Der Gesamtbetrag wird bei kurzfristigen Buchungen unter 14 Tagen sofort bei der Anmeldung/Bestätigung fällig. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens zum Tourtag zur Leistung fällig. Barzahlung ist möglich, wenn vereinbart.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach bestätigter Teilnehmerzahl, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gesamtbetrag:
Der Gesamtbetrag einer bestellten Tour ergibt sich durch das individuelle Angebot, welches nach der gemeldeten Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Gruppe erstellt wurde. Eine Verringerung dieser Teilnehmerzahl führt nicht zu einer Verringerung des ausgemachten Gesamtbetrages.
Stornogrund:
Schlechtwetter, Regen oder auch Starkregen, sowie Krankheit (auch Covid Infektionen) sind bei unseren Outdoorveranstaltungen und Bootstouren kein Stornogrund. Bei Bootstouren ist grundsätzlich mit Nässe zu rechnen.
Regulär übliche Stornokosten:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungstag werden 10%, vom 29. bis 15. Tag 30%, vom 14. bis 3. Tag 50% und vom 2. Tag oder bei Nichtantritt werden 95% des gesamten Tourpreises (Gesamtpreis) fällig. Wir nehmen dabei keine Rücksicht auf den Rücktrittsgrund.
Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie in einem Reisebüro oder bei der ERV bzw. Allianz abschließen.
Der Kunde kann jederzeit zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Preis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Preises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, kann er wie oben beschrieben verlangen.
Ersatzprogramme:
Wir führen unsere Programme bei jedem Wetter durch, insbesondere unsere Bootstouren und Kurse. Bitte sorgen Sie für ausreichend wetterfeste Kleidung. Bei witterungsbedingter Nichtdurchführung von Teilbereichen der Veranstaltung führen wir nach Absprache vor Ort ein Ersatzprogramm durch. Ersatzprogramme führen zu keiner Änderung in der Rechnungsstellung oder Preisänderung.
Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein Schaden überhaupt, nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.
Der Veranstalter kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die geforderte Entschädigung dann unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen kann.
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Leistung Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins, des Veranstaltung, des Ortes oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Veranstaltervertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Teilnehmer haften gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Preis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
Rafting-Gutschein:
Ein Rafting-Gutschein hat die Gültigkeit von zwei Jahren ab Ausstellung. Er kann in diesem Zeitraum für Touren eingelöst werden die dem Kaufpreis entsprechen und gilt immer nur für eine Person. Eine Übertragung auf andere ist gestattet. Das letzte mögliche Einlösungsdatum ist der 30.9.2020. Ab 2020 gibt es keine solcher Gutscheine mehr.
Wir bieten ab 2020 kostenfreie Gutscheinformulare zum Verschenken an, welche vom Schenkenden erst beglichen werden, wenn ein Termin zur Tourteilnahme gefunden wurde. Dieser Termin ist dann bindend. Bei Nichterscheinen verliert der Gutschein seine Gültigkeit.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht bei folgenden Verträgen nicht gilt bzw. erlischt:
– über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge für den Erwerb von Produkten in stationären Shops und Filialen von Handelspartnern
– für den Erwerb von Produkten durch einen Unternehmer oder ein Unternehmen
– wenn die Veranstaltung eine sogenannte „geschlossene Veranstaltung“ (eigene Gruppe) ist. In diesem Fall erklären Sie mit Ihrer Buchung Ihren Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht
– wenn die Veranstaltung bzw. der Verleih vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfindet. In diesem Fall erklären Sie mit Ihrer Buchung Ihren Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Haftung:
Wir haften für die gewissenhafte Abwicklung des Programmes. Unsere vertragliche Haftung ist bei anderen als Körperschäden ab dem einfachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob Fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen vom Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, haften wir bei Sachschäden bis zum einfachen des Veranstaltungspreises. Die Haftungssummen gelten je Kunde und je Veranstaltung. Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Betriebshaftplichtversicherungen für Schäden, die auf fahrlässige oder grob fahrlässige Handhabung unsererseits zurückzuführen sind.
Werden Ausrüstungsgegenstände entliehen, so haftet der Entleiher für die ordnungsgemäße Rückgabe.
Reklamationen:
Bei Reklamationen wenden Sie sich an uns, Snow and Raft.
Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um für Abhilfe zu Sorgen.
Gaderobe:
Für Gaderobe übernehmen wir keine Haftung.
Wir bitten unsere Gäste keine Wertsachen mitzubringen.
Vergessene Kleidungsstücke werden nach zwei Wochen zu den Altkleidern gegeben.
Aufgefundene Wertsachen geben wir im Fundbüro Lenggries ab.
Für Nachsendungen berechnen wir einen Aufwand von € 30,-
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